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Die Erklärung von Rom (The Declaration of Rome): DE

https://www.kinderrechte.digital/hintergrund/detail/material/1513

Vom 3. bis 6. Oktober 2017 hat an der Päpstlichen Gregorianischen Universität in Rom der Weltkongress zur Würde des Kindes stattgefunden. Unter den 30 Sprecherinnen und Sprechern aus aller Welt war auch Jutta Croll, die das Projekt „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ der Stiftung Digitale Chancen repräsentierte. Zum Abschluss präsentierten die Kongressteilnehmern in einer Audienz Papst Franziskus die „Erklärung von Rom“, die Regierungen, Wirtschaftsunternehmen und die Zivilgesellschaft dazu auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Rechte und der Würde von Kindern in der digitalen Welt sicherzustellen.
weltweit werden in einem bisher nicht gekannten Ausmaß auf tragische und entsetzliche Weise

Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/europaeischer-tag-zum-schutz-von-kindern-vor-sexueller-ausbeutung-und-sexuellem-missbrauch-kr

Der 18. November markiert seit 2015 den Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Er wurde vom Europarat ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für sexuelle Ausbeutung von und sexueller Gewalt gegen Kinder zu schärfen sowie wirksame Präventions- und Schutzmaßnahmen zu fördern. Damit bietet dieser Tag Gelegenheit, das Thema zu beleuchten und das Schweigen darüber zu brechen. In diesem Jahr steht der Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch unter dem Motto „Neue Technologien: Bedrohungen und Chancen für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“.
In ähnlicher Weise sind auch Jungen und Männer betroffen, wobei die Dunkelziffer

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A – F: DE

https://www.kinderrechte.digital/hintergrund/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kapitel-v-allgemeine-massnahmen-zur-umsetzung-durch-die-vertragsstaaten-a-f-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A – F
Gesetzgebung sollte den technologischen Fortschritt und neue Verfahren in relevanter Weise

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A – F: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/allgemeine-bemerkung-nr-25-2021-kapitel-v-allgemeine-massnahmen-zur-umsetzung-durch-die-vertragsstaaten-a-f-kr

Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten A – F
Gesetzgebung sollte den technologischen Fortschritt und neue Verfahren in relevanter Weise