Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise