Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/wohnungsbindung-bei-gefoerdertem-wohnraum-beantragung-einer-genehmigung-fuer-selbstnutzung-leerstehenlassen-und-anderweitige-nutzung-27221/
Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
genehmigt, wenn eine Vermietung nicht möglich ist und dem Förderzweck nicht auf andere Weise