Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/unterhaltsverpflichtung-oeffentliche-beurkundung-2575/
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Prozent oder fester Betrag), gegebenenfalls Rückstände beurkundet werden sollen, weisen