BMJ – Feindeslisten – Strafrechtlicher Schutz vor „Feindeslisten“ https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/feindeslisten/feindeslisten_artikel.html
Wer gesellschaftlich oder politisch aktiv ist, findet seine persönlichen Daten oftmals im Internet. Die Veröffentlichung kann strafbar sein, wenn die betroffene Person dadurch gefährdet werden kann. Gegen sogenannte Feindeslisten besteht seit 2021 ein strafrechtlicher Schutz. Einzelheiten erfahren Sie hier.
11 Absatz 3 StGB) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise