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BMJ – Feindeslisten – Strafrechtlicher Schutz vor „Feindeslisten“

https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/extremismus_terrorismus/feindeslisten/feindeslisten_artikel.html

Wer gesellschaftlich oder politisch aktiv ist, findet seine persönlichen Daten oftmals im Internet. Die Veröffentlichung kann strafbar sein, wenn die betroffene Person dadurch gefährdet werden kann. Gegen sogenannte Feindeslisten besteht seit 2021 ein strafrechtlicher Schutz. Einzelheiten erfahren Sie hier.
11 Absatz 3 StGB) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise

BMJ – Menschenrechte in Deutschland – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=152220

Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Gewaltenteilung ist in unserem Grundgesetz auf unterschiedliche Weise verwirklicht

BMJ – Insolvenzrecht – Insolvenzrecht

https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/schulden_insolvenz/insolvenzrecht/insolvenzrecht.html

Als Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der ein Teilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht mehr in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachzukommen. Um einen Wettlauf der Gläubiger auf das restliche Vermögen des Schuldners zu vermeiden, stellt das Insolvenzrecht einen Verfahrensrahmen für die gemeinschaftliche Durchsetzung der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen zur Verfügung. Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, erhält diese die Gelegenheit zu einer Entschuldung und damit zu einem wirtschaftlichen Neustart.
Die Art und Weise, wie das Vermögen des Schuldners bzw. der Schuldnerin verwertet

BMJ – Gewaltenteilung – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=17180

Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Gewaltenteilung ist in unserem Grundgesetz auf unterschiedliche Weise verwirklicht

BMJ – Bessere Rechtsetzung – Frühe Beteiligung und Evaluierung

https://www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/bessere_rechtsetzung/beteiligung_evaluierung/beteiligung_evaluierung.html

Gutes Recht zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Expertinnen und Experten frühzeitig in die Gesetzgebung eingebunden werden. Dieses hilft dabei herauszufinden, ob es wirksamere oder weniger aufwändige Möglichkeiten gibt, die politischen Ziele zu erreichen. Durch die Evaluierung von Regelungsvorhaben soll ermittelt werden, ob Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt wirken oder aber unvorhergesehene Nebenwirkungen oder Kosten entstehen.
Die Ressorts sollen in geeigneter Weise Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise

BMJ – Nachhaltigkeit und Agenda 2030 – Nachhaltigkeit und Agenda 2030

https://www.bmj.de/DE/ministerium/nachhaltigkeit/agenda2030/agenda2030_artikel.html?nn=112100

Richtschnur für das Nachhaltigkeitsverständnis des BMJ ist die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie basiert auf den universellen menschenrechtlichen Verpflichtungen und zielt darauf ab, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben auf Dauer zu sichern.
Diese 17 Ziele sind in vielfacher Weise miteinander verknüpft.

BMJ – Bessere Rechtsetzung – Frühe Beteiligung und Evaluierung

https://www.bmj.de/DE/themen/buerokratieabbau_rechtsetzung/bessere_rechtsetzung/beteiligung_evaluierung/beteiligung_evaluierung.html?nn=18780

Gutes Recht zeichnet sich dadurch aus, dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände und Expertinnen und Experten frühzeitig in die Gesetzgebung eingebunden werden. Dieses hilft dabei herauszufinden, ob es wirksamere oder weniger aufwändige Möglichkeiten gibt, die politischen Ziele zu erreichen. Durch die Evaluierung von Regelungsvorhaben soll ermittelt werden, ob Gesetze und Rechtsverordnungen wie beabsichtigt wirken oder aber unvorhergesehene Nebenwirkungen oder Kosten entstehen.
Die Ressorts sollen in geeigneter Weise Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise

BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Umsetzung der EU-Richtlinie zur Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Reden/DE/2023/0315_Gesetzentwurf_Ertragsteuerinformation.html?nn=110504

Rede von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, anlässlich der Ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben der EU in der Weise um, dass wir alle Wahlrechte

BMJ – Modernisierung des Sanktionenrechts – Modernisierung des Sanktionenrechts

https://www.bmj.de/DE/themen/rehabilitierung_resozialisierung/sanktionenrecht/sanktionenrecht_artikel.html?nn=149062

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Sanktionenrecht zeitgemäßer auszugestalten. Künftig sollen daher die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert, die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zielgenauer gefasst sowie geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Tatmotive besonders berücksichtigt werden.
Aber sie wird bisher in einer Weise bemessen, die unverhältnismäßig ist.