BMJ – Pressemitteilungen – Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch vom Bundeskabinett beschlossen https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0309_Paragraf_219a_StGB.html?nn=110490
Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) beschlossen.
Sie sind auch gehindert, auf diese Weise bekannt zu geben, welche Methode des Schwangerschaftsabbruchs