BMUV: Lärmminderung https://www.bmuv.de/themen/laerm/laermschutz-im-ueberblick/laermminderung
Die Minderung von störendem Lärm lässt sich in drei Schritten beschreiben: An erster Stelle steht die Minderung des Lärms an der Quelle. Ist der Lärm an der Quelle nicht weiter zu begrenzen, steht an zweiter Stelle eine geeignete Abschirmung. An dritter Stelle steht der passive Schallschutz.
So kann an einer viel befahrenen Straße eine Lärmschutzwand errichtet werden.