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BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Überbordende Bürokratie legt die Axt an die Demokratie

https://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/2023/1007_FAZ_Entbuerokratisierung.html

Die strukturelle Wirkung der Bürokratie stellt eine Bedrohung für unsere Demokratie dar. Entsteht bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, dass ein demokratischer Regierungswechsel keine Veränderungen mit sich bringt, führt dies beinah zwangsläufig zu einem Vertrauensverlust der Wähler in die Demokratie.
Denn er zeigt, wie viel es Unternehmen kostet, die Vorgaben aus den Gesetzen anzuwenden

BMJ – Reden, Interviews und Gastbeiträge – Überbordende Bürokratie legt die Axt an die Demokratie

https://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/2023/1007_FAZ_Entbuerokratisierung.html?nn=110504

Die strukturelle Wirkung der Bürokratie stellt eine Bedrohung für unsere Demokratie dar. Entsteht bei den Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, dass ein demokratischer Regierungswechsel keine Veränderungen mit sich bringt, führt dies beinah zwangsläufig zu einem Vertrauensverlust der Wähler in die Demokratie.
Denn er zeigt, wie viel es Unternehmen kostet, die Vorgaben aus den Gesetzen anzuwenden

BMJ – Schlichtung – Außergerichtliche Streitbeilegung – Verbraucherschlichtung

https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/aussergerichtliche_streitbeilegung/schlichtung/schlichtung.html

Bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit einem Unternehmen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt hierzu die Rahmenbedingungen fest.
eine unbürokratische Möglichkeit, ihre Rechte außerhalb des Gerichtssaals und ohne viel

BMJ – Schlichtung – Außergerichtliche Streitbeilegung – Verbraucherschlichtung

https://www.bmj.de/DE/themen/wege_zum_recht/aussergerichtliche_streitbeilegung/schlichtung/schlichtung.html?nn=17418

Bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit einem Unternehmen können Verbraucherinnen und Verbraucher die Hilfe staatlicher oder staatlich anerkannter Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) legt hierzu die Rahmenbedingungen fest.
eine unbürokratische Möglichkeit, ihre Rechte außerhalb des Gerichtssaals und ohne viel