BMJ – Alle Meldungen – Ein höherer Mindestunterhalt für minderjährige Kinder: Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/1229_Aenderung_Mindestunterhaltsverordnung.html?nn=148026
Zum 1. Januar 2023 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung in Kraft. Damit erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
sichergestellt: Minderjährige Kinder können auch künftig so viel