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BMEL – Dialognetzwerk – 2017 bis 2022: Das Praktikernetzwerk des BMEL

https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/dialognetzwerk/praktikernetzwerk.html?nn=72022

Moderne Landwirtschaft ist gekennzeichnet durch hohe Anforderungen an Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Einsatz moderner Technik und innovativer Verfahren gehört ebenso dazu wie die sich wandelnden Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Tagtäglich verrichten die Landwirtinnen und Landwirte wertvolle Arbeit, die auf einem oft über Generationen weitergegebenen Erfahrungsschatz beruht. Um diesen Erfahrungsschatz zu nutzen, hatte das BMEL 2017 das „Praktikernetzwerk“ ins Leben gerufen.
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BMEL – Dialognetzwerk – 2017 bis 2022: Das Praktikernetzwerk des BMEL

https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/dialognetzwerk/praktikernetzwerk.html

Moderne Landwirtschaft ist gekennzeichnet durch hohe Anforderungen an Qualität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Einsatz moderner Technik und innovativer Verfahren gehört ebenso dazu wie die sich wandelnden Bedürfnisse und Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Tagtäglich verrichten die Landwirtinnen und Landwirte wertvolle Arbeit, die auf einem oft über Generationen weitergegebenen Erfahrungsschatz beruht. Um diesen Erfahrungsschatz zu nutzen, hatte das BMEL 2017 das „Praktikernetzwerk“ ins Leben gerufen.
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BMEL – Organisation – Organigramm, Aktenplan und Umwelterklärung

https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/organisation.html

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit seinen Standorten in Bonn und Berlin besteht aus 8 Abteilungen mit insgesamt 16 Unterabteilungen. Mit welchen Themen sich welche Abteilungen befassen und welche Referate es gibt, das erfahren Sie hier auf einen Blick im Organigramm des Ministeriums.
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BMEL – Beiräte – Inverkehrbringen neuer Düngemittel

https://www.bmel.de/DE/ministerium/organisation/beiraete/dueng-inverkehrbringen.html

Für die Zulassung von Düngemitteln ist kein formales „Antragsverfahren“ vorgesehen. Hersteller oder Inverkehrbringer von „neuen“ Düngemitteln können Anfragen zur Änderung/Ergänzung düngemittelrechtlicher Vorschriften an das BMEL richten, um neue Produkte als Düngemittel, Bodenhilfsstoff, Kultursubstrat oder Pflanzenhilfsmittel in den Verkehr bringen zu dürfen.
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