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Inklusives Wahlrecht – und jetzt?

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Am 9. Juni haben wieder etwa 400 Millionen Menschen in Europa das Recht zu wählen. Erst zum zweiten Mal gilt dabei ein Inklusives Wahlrecht – das bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung mit einer gesetzlichen Betreuung in allen Aufgabenbereichen wählen dürfen.
und das Wählen geübt werden kann.“ „Wir freuen uns, dass an unserem Aktionstag so viele