Wer durch Nationalparks oder Naturschutzgebiete flaniert, darf offiziell überhaupt keine Blumen pflücken, denn „Blumenpflücken“ im Naturschutzgebiet beziehungsweise Nationalpark ist verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmeregelungen. Denn Rücksichtnahme in der Natur schließt nicht gleichzeitig aus, dass man an einem blühenden Wegrand einen kleinen Wildblumenstrauß aus bekannten und häufig vorkommenden Arten pflückt, um sich oder Eltern, Freunden… Weiterlesen »
Erlaubtes Maß ist hier ein Handstrauß, das ist so viel, wie man in einer Hand zwischen