3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012 | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/stadtrecht/satzungen/115557.html
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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