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Kontonummern – Bankverbindungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14155-VLR/kontonummern-bankverbindungen/

Die Bankverbindungen der Stadt Warendorf finden Sie übersichtlich zusammengestellt in dem zugeordneten Formular.   Daneben finden Sie unsere Bankverbindungen auch auf Ihrem Leistungsbescheid oder der Zahlungsaufforderung.   Alternativ können Sie auch von dem Lastschrifteinzugsverfahren (siehe dort) Gebrauch machen. Das erleichtert sowohl Ihnen als auch uns die Arbeit.
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Rettungsdienst | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14290-VLR/rettungsdienst/

Die Stadt Warendorf trifft Maßnahmen zur Verhütung von Bränden und stellt eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Der Feuerschutz wird durch die örtliche Freiwillige Feuerwehr Warendorf gewährleistet. Der Rettungsdienst wird durch die Stadt Warendorf als Träger der Rettungswache sichergestellt und vom Vertragspartner DRK Ortsverein Warendorf e.V. durchgeführt. Die Stadt Warendorf übernimmt die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren.
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Abgeschlossenheitsbescheinigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13726-VLR/abgeschlossenheitsbescheinigung/

Die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung ist Vorraussetzung für die Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und stellt die selbständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit dar. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. 
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Schlagabraumverbrennung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14302-VLR/schlagabraumverbrennung/

Für das Gebiet der Stadt Warendorf wurde eine Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum erlassen. Im Gebiet der Stadt Warendorf dürfen pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Grundstücken aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen angefallen sind (Schlagabraum), zukünftig vom 15.10. bis zum 28.02. des darauf folgenden Jahres unter Beachtung der in der unten aufgeführten Allgemeinverfügung festgelegten Auflagen verbrannt werden. Die Verbrennung ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen.
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Allgemeine Gefahrenabwehr | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13744-VLR/allgemeine-gefahrenabwehr/

Die Allgemeine Gefahrenabwehr des Ordnungsamtes umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Ordnung in der Stadt Warendorf aufrechtzuerhalten. Dazu gehören die Prävention, Bewältigung und Minimierung verschiedener Gefahren und Risiken.
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Bewirtschaftung städtischer Gebäude | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12316-VLR/bewirtschaftung-staedtischer-gebaeude/

Im Rahmen der Bewirtschaftung städtischer Gebäude gehören neben den Aufgaben, welche jeder private Immobilienbesitzer wahrnehmen muss auch das Flächenanagement sowie die Anmietung fremder, bzw. Vermietung eigener Gebäude zu den Aufgaben. Die städtischen Gebäude müssen regelmäßig auf Schäden kontrolliert werden. Das für Reperatur- und Wartungsarbeiten erforderliche Budget muss im Rahmen des im Haushalts bereit gestellten Budgets geplant, beauftragt , überwacht und abgerechnet werden.
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Straßenaufbruch | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12319-VLR/strassenaufbruch/

Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät. HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.
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Sterbefall (Beurkundung) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13708-VLR/sterbefall-beurkundung/

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
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