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Zahlungsabwicklung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:32173-VLR/zahlungsabwicklung/

Die Hauptaufgabe der Zahlungsabwicklung besteht darin, den gesamten Zahlungsverkehr durchzuführen und zu verbuchen.Hier werden sowohl die Einzahlungen zugeordnet als auch die Auszahlungen geleistet.   Die Überwachung des rechtzeitigen Eingangs der Forderungen der Stadt Warendorf ist ebenfalls hier angesiedelt. Bei nicht fristgerechter Leistung werden die Forderungen angemahnt (s. Mahnung).   Weiterhin werden hier die Buchungen des Lastschrifteinzugsverkehrs veranlasst.
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Veranstaltungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14455-VLR/veranstaltungen/

Für alle öffentlichen Veranstaltungen, welche im Stadtgebiet Warendorf stattfinden sollen, ist mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung ein Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu stellen. Dies ist lediglich online mit dem untenstehenden Link möglich.   Nach der Antragstellung erhalten Sie je nach Veranstaltung eine Gestattung für den Ausschank alkoholischer Getränke, eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine Sondernutzungserlaubnis, eine Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG und/oder eine Marktfestsetzung. Die Erlaubnisse und Genehmigungen sind in der Regel kosten- bzw. gebührenpflichtig. Onlineantrag
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Verkehrsentwicklungsplan | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14461-VLR/verkehrsentwicklungsplan/

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist das verkehrsinfrastrukturelle Leitbild hinsichtlich der Entwicklungen im Bereich Verkehr für einen Zeitraum von 10 – 20 Jahren.Der VEP legt Ziele und Strategien für•die Entwicklung,•die Verlagerung,•die Steuerung und•den Ausbau der Verkehrsinfrastrukturfest und dient als Orientierung für Politiker, Planer und Bürger.Die Lebensqualität soll erhöht und der Umweltschutz forciert werden.
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Sperrmüllabfuhr | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12073-VLR/sperrmuellabfuhr/

Als haushaltsüblicher Sperrmüll gelten sperrige und bewegliche Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushaltsführung in haushaltsüblichen Mengen anfallen und nicht in Ihre Restmülltonne passen. Die Gesamtmenge darf maximal 4 Kubikmeter je Anmeldung nicht überschreiten. Die Abholung erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Sie können Ihren Sperrmüll auch selbst beim Wertstoffhof entsorgen.
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Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Straßenverkehrsordnung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12118-VLR/ausnahmegenehmigung-gem-46-strassenverkehrsordnung/

Für das Befahren der Fußgängerzone, die Befreiung von der Helm- bzw. Gurtpflicht sowie sonstige Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können gem. §46 StVO Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.Ebenso kann für Ärzte eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch ihrer PatientInnen beantragt werden.
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Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12142-VLR/plakatierungen-im-oeffentlichen-verkehrsraum/

Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten im Stadtbild geworben werden. Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Insbesondere wird geregelt, wo keine Plakatierung erfolgen darf und was aus verkehrsrechtlicher Sicht zu beachten ist. Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.
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