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Aufbrüche | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13777-VLR/aufbrueche/

Aufbrüche nennen wir die Öffnung von Straßen oder Wegen mit dem Ziel, dort Kabeltrassen, Leerrohre, Versorgungsleitungen etc. zu verlegen. Für diese Aufbrüche ist eine Genehmigung erforderlich, über die Sie der zuständige Mitarbeiter gerne berät. HINWEIS: Die Anzeige des Aufbruches ersetzt nicht die verkehrsrechtliche Anordnung des Amtes Sicherheit und Ordnung – Team Straßenverkehr. Diese ist separat zu beantragen.
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Abgeschlossenheitsbescheinigung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13726-VLR/abgeschlossenheitsbescheinigung/

Die bauliche Abgeschlossenheit einer Wohnung ist Vorraussetzung für die Aufteilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und stellt die selbständige Nutzbarkeit einer Wohneinheit dar. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. 
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Abwasserableitung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12184-VLR/abwasserableitung/

Unter dem Begriff der Abwasserableitung fällt das- Sammeln,- Fortleiten,- Einleiten,- Versickern,- Verregnen,- Verrieselnvon Schmutz- bzw. Regenwasser. Dazu gehören Anschlussleitungen, Kanäle, Druckrohrleitungen, Pumpwerke, Regenrückhaltebecken und weitere Sonderbauwerke. Dies erfolgt über das vorhandene Bestandsnetz und wird im Zuge von Erschließungsmaßnahmen für Wohn- und Gewerbegebiete neu hergestellt.Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Abwasserbetriebes Warendorf.
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Beteiligungsverwaltung und Controlling | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13876-VLR/beteiligungsverwaltung-und-controlling/

Die Stadt Warendorf ist an verschiedenen Unternehmen (wirtschaftlich) und Einrichtungen (nicht-wirtschaftlich) beteiligt. Diese Beteiligungen sind zu überwachen und daraus resultierende Rechte wahrzunehmen. Die städtischen Beteiligungen sind in einem Beteiligungsbericht, der jährlich fortzuschreiben ist, darzustellen.
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Straßenbeleuchtung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12325-VLR/strassenbeleuchtung/

Planung, Installation und Betrieb der Straßen- und Wegebeleuchtung ist eine städtische Aufgabe. Nicht funktionsfähige Leuchtkörper sind nicht nur ein Ärgernis, sondern sind auch im Hinblick auf die Verkehrssicherheit problematisch.Allerdings sind nicht alle ausgeschalteten Lampen defekt. Im Rahmen von Energiesparmaßnahmen wird immer wieder überlegt, an welchen Stellen die Beleuchtung in welcher Intensität und zu welchen Zeiten aufrecht erhalten werden muss.
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Baumschutz | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12331-VLR/baumschutz/

Sowohl aus ökologischen wie auch stadtplanerischen Aspekten heraus ist der Stadt Warendorf der Schutz des bestehenden Baumbestandes ein wichtiges Anliegen. Deshalb hat der Rat der Stadt Warendorf die Satzung zum Schutz des Baumbestandes beschlossen, die insbesondere größere Bäume (ab einem Stammumfang von 100cm) schützt.
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Gewässerunterhaltung | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12082-VLR/gewaesserunterhaltung/

Bezeichnung für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion wie auch der Schiffbarkeit. Sie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze geregelt.Die erstmals am 01.01.2020 eingeführte Gewässerunterhaltungsgebühr ersetzt die bisher gültige Wasserverbandsgebühr und basiert auf dem Landeswassergesetz (LWG). Diese Gebühr müssen alle Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet eines Gewässers zahlen.
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