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Tübinger Verpackungssteuer bleibt in Kraft – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/38784/39954.html

Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden, nachdem die Universitätsstadt Tübingen Revision gegen das Normenkontrollurteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim eingelegt hatte.
Einweggeschirr werden mit jeweils 50 Cent netto besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer