Dein Suchergebnis zum Thema: steuern

Hundesteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.158.1&kuo=2&sub=0

§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich, wenn von – § 5  Allgemeine Steuerermäßigung Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte – § 8  Festsetzung und Fälligkeit der Steuer Die Steuer wird für ein Kalenderjahr – Die Steuer wird am 01.07. mit dem gesamten Jahresbetrag fällig. – auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen
Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2. § 4 Steuerbefreiung

Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19491.1&kuo=2&sub=0

§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich für – Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2. – Die Steuer wird jährlich am 01. Juli fällig. – Entsteht die Steuer erst während des Kalenderjahres, so ist die Steuer in einem Betrag – auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen
Die steuerliche Zuordnung richtet sich sodann nach § 2 Abs. 2. § 4 Steuerbefreiung

Zweitwohnungssteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.170.1&kuo=2&sub=0

Die Steuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. – Zeitpunkt entsprechend des Abs. 2 Satz 2 oder ändert sich die Steuerhöhe, so wird die Steuer – In den Fällen des Abs. 3 ist die zuviel gezahlte Steuer zu erstatten. – § 6  Festsetzung der Steuer Die Gemeinde Rietz-Neuendorf setzt die Zweitwohnungssteuer
Die Steuer ist jeweils mit einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.