GaststÀttengewerbe Anzeige dauerhaft / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Gastst%C3%A4ttengewerbe-Anzeige-dauerhaft.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.492.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1
Wann muss ich ein Gaststättengewerbe anzeigen, was zählt dazu?
Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO steuerliche