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Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/%C3%84nderung-des-Kirchensteuerabzugs-bei-Kircheneintritt.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.262.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie in eine Kirche eintreten oder wiedereintreten, sind Sie verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
fehlerhafte Daten vorliegen.  Die Meldebehörden teilen dem Bundeszentralamt für Steuern

KörperschaftsteuererklÀrung abgeben / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/K%C3%B6rperschaftsteuererkl%C3%A4rung-abgeben.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.852.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung. Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 Prozent des zvE eines Kalenderjahres.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.  Urheber Bundeszentralamt für Steuern