Brexit und Zoll – IHK Berlin – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/international/export/brexit-und-zoll-4225906
Brexit und Zoll – IHK Berlin: Seit dem 1. Januar 2021 entsteht unabhängig von dem vereinbarten Handelsabkommen eine normale Zollgrenze. Das bedeutet für Exporteure und Importeure Zollformalitäten und Beachtung des Zollrechts. Hier finden Sie die Informationen zu den Auswirkungen auf den Warenverkehr
Intrastatmeldungen (Code XI) In einem Zoll-Leitfaden informiert die Generaldirektion Zoll und Steuern