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Verbrennen von Grünschnitt | Gemeinde Fürth

https://www.gemeinde-fuerth.de/gemeinde/bekanntmachungen-buergerinformation/verbrennen-von-gruenschnitt/

Für das Verbrennen von Grünschnitt und Gärtnerischen Abfällen gelten bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen: Diese sind festgehalten in der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“. Ein Auszug aus dieser Verordnung wird hier wiedergegeben. WICHTIG: Für das Schneiden von Gehölzen gelten die Schutzzeiten nach dem Naturschutzgesetz (01.03. – 30.09.).
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