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Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie des Landes | Kreissportverband

https://ksv-pinneberg.de/news/spielfeld-und-laufbahnrichtlinie-des-landes

Wie der KSV Pinneberg aus dem Innenministerium erfuhr, können Gemeinde & Kommunen Anträge über die sog. Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie weiterhin stellen. Obwohl in der Richtlinie die Antragsfrist (31.12.2021 für Vorhaben in 2022, vgl. 8.2. der Richtlinie) abgelaufen ist, werden Anträge vom Innenministerium angenommen. Die derzeit gültige Richtlinie soll offenbar auch über das Jahresende hinaus verlängert werden.
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Mehrkosten bei Strom und Heizung abfedern! | Kreissportverband

https://ksv-pinneberg.de//news/mehrkosten-bei-strom-und-heizung-abfedern

Die Unterstützung unserer Vereine seitens des Kreises Pinneberg in Bezug auf Mehrkosten bei Strom- und Heizkosten soll auch in 2024 fließen. Dies ist zumindest Wille des zuständigen Fachausschusses „Schule, Kultur und Sport“ des Kreises. Das bedeutet, dass Vereine durch einen Vergleich der Strom- und Heizkostenabrechnungen von 2023 zu 2022 etwaige Mehrkosten geltend machen und bis zu 50% der Mehrkosten durch den Kreis gefördert werden können. Die im letzten Jahr aufgelegte Richtlinie (Vergleich 2022 zu 2021) wird somit verlängert.
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Verlängerung LSV Digitalisierungsmaßnahmen | Kreissportverband

https://ksv-pinneberg.de/news/verlangerung-lsv-digitalisierungsmassnahmen

Seit Dezember 2021 fördert der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) Hardware- und Softwareanschaffungen und Maßnahmen zur digitalen Trainings- und Wettkampfunterstützung aus Landesmitteln. Hierfür stehen 2,5 Mio. €  zur Verfügung. Bisher wurden über 400 Anträge mit einem Volumen von gut 2,0 Mio. € bewilligt, so dass noch knapp 0,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Das Innenministerium hat auf einen LSV Verlängerungsantrag hin den ursprünglich bis zum 31.12.2022 festgelegten Durchführungszeitraum verlängert.
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Mehrkosten bei Strom und Heizung abfedern! | Kreissportverband

https://ksv-pinneberg.de/news/mehrkosten-bei-strom-und-heizung-abfedern

Die Unterstützung unserer Vereine seitens des Kreises Pinneberg in Bezug auf Mehrkosten bei Strom- und Heizkosten soll auch in 2024 fließen. Dies ist zumindest Wille des zuständigen Fachausschusses „Schule, Kultur und Sport“ des Kreises. Das bedeutet, dass Vereine durch einen Vergleich der Strom- und Heizkostenabrechnungen von 2023 zu 2022 etwaige Mehrkosten geltend machen und bis zu 50% der Mehrkosten durch den Kreis gefördert werden können. Die im letzten Jahr aufgelegte Richtlinie (Vergleich 2022 zu 2021) wird somit verlängert.
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