Sachbeschädigung https://www.polizeifuerdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung?type=JJJ7QQQ%27nvOpzp%3B+AND+1%3D1+OR+%28%3C%27%22%3EiKO%29%29%2C%26
Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy – rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung.
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