Vergnügungssteuer https://www.erkrath.de/Rathaus-Politik/Stadt/Finanzen-und-Steuern/Steuern-und-Abgaben/Vergn%C3%BCgungssteuer/
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Besteuert werden die in den Gemeinden angebotenen Veranstaltungen, aufgestellten Spielautomaten oder angebotenen Dienstleistungen nach dem Prostitutionsgesetz.
Bei der Stadt Erkrath werden vorwiegend die Geldspielgeräte sowie Spiel-, Musik-,