Anwendung der Kriterien zur Identifizierung von PMT/vPvM-Stoffen | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/anwendung-der-kriterien-zur-identifizierung-von
Seit 2019 werden die PMT/vPvM-Kriterien im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH angewendet, um persistente und mobile Stoffe zu identifizieren und zu regulieren. Im Herbst 2021 wird ein neues Forschungsprojekt „ZeroPM“ starten, mit dem Ziel die Emissionen von persistenten und mobilen Stoffen zu minimieren um Umwelt und die menschliche Gesundheit besser vor diesen Stoffen
abgestimmten Kriterien auf REACH-registrierte Stoffe anzuwenden, besteht der erste Schritt