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Regulierung von PFAS unter REACH, CLP und Stockholm Konvention | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/76566

Einige marktrelevante PFAS mit besorgniserregenden Eigenschaften werden durch die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)-Verordnung) oder die Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) reguliert.
Im nächsten Schritt entscheidet die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten

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2019 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/2019

2019 tut sich einiges in Sachen Abfall: Die EU beschließt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ein neues Verpackungsregister und -gesetz in Deutschland sollen das Recycling von Verpackungen erhöhen. Und die Müllflut wegen der vielen „Coffee-to-go“-Becher gerät in den Fokus. Außerdem startet das UBA eine App zur Luftqualität und stellt ein Konzept für
Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von 36 Prozent auf 58,5 und in einem zweiten Schritt

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Klimarahmenkonvention und das Übereinkommen von Paris | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/klimarahmenkonvention

Im Jahr 1992 beschloss die internationale Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention als globales Klimaschutzabkommen. Die Klimarahmenkonvention ist die völkerrechtliche Basis für weltweiten Klimaschutz und hat 198 Vertragsparteien inklusive der EU. Im Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsstaaten Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg
In einem ersten Schritt arbeitete die Staatengemeinschaft an einem detaillierten

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Umweltmanagement im UBA | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/14084

Seit nun schon mehr als 20 Jahre führt das UBA erfolgreich ein Umweltmanagement nach der europäischen EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme). Es sind 12 Standorte des UBA – einschließlich aller Luftmessstationen – nach EMAS validiert. Seit 2017 verfolgen wir mit EMAS das Schwerpunktthema „Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA“.
Im Zusammenhang mit den Emissionen aus Dienstreisen ist ein wichtiger Schritt hin

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Umweltmanagement im UBA | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/wer-wir-sind/umweltmanagement-im-uba

Seit nun schon mehr als 20 Jahre führt das UBA erfolgreich ein Umweltmanagement nach der europäischen EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme). Es sind 12 Standorte des UBA – einschließlich aller Luftmessstationen – nach EMAS validiert. Seit 2017 verfolgen wir mit EMAS das Schwerpunktthema „Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA“.
Im Zusammenhang mit den Emissionen aus Dienstreisen ist ein wichtiger Schritt hin

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Forschung und Praxis gemeinsam für regionale Klimaanpassung | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/forschung-praxis-gemeinsam-fuer-regionale-0

Innerhalb der Fördermaßnahme „RegIKlim“ des Bundesforschungsministeriums (BMBF) wurden sechs Empfehlungen formuliert, die aufzeigen, wie die Forschung zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen und Regionen beitragen und effektiv weiterentwickelt werden kann. Dabei wird deutlich, dass die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis nötig ist, um Klimaanpassung zu
Diese sollen in einem nächsten Schritt in formelle und informelle Planungs- und Abwägungsprozesse

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Forschung und Praxis gemeinsam für regionale Klimaanpassung | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/99033

Innerhalb der Fördermaßnahme „RegIKlim“ des Bundesforschungsministeriums (BMBF) wurden sechs Empfehlungen formuliert, die aufzeigen, wie die Forschung zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen und Regionen beitragen und effektiv weiterentwickelt werden kann. Dabei wird deutlich, dass die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis nötig ist, um Klimaanpassung zu
Diese sollen in einem nächsten Schritt in formelle und informelle Planungs- und Abwägungsprozesse

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Regulierung von PFAS unter REACH, CLP und Stockholm Konvention | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/regulierung-von-pfas-unter-reach-clp-stockholm?parent=74773

Einige marktrelevante PFAS mit besorgniserregenden Eigenschaften werden durch die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)-Verordnung) oder die Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) reguliert.
Im nächsten Schritt entscheidet die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten

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2019 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/2019?parent=81789

2019 tut sich einiges in Sachen Abfall: Die EU beschließt ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Ein neues Verpackungsregister und -gesetz in Deutschland sollen das Recycling von Verpackungen erhöhen. Und die Müllflut wegen der vielen „Coffee-to-go“-Becher gerät in den Fokus. Außerdem startet das UBA eine App zur Luftqualität und stellt ein Konzept für
Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von 36 Prozent auf 58,5 und in einem zweiten Schritt

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