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Stellungnahme von Oberbürgermeister Boris Palmer zum Gerichtsentscheid – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/24347/27214.html

Das Amtsgericht Tübingen hat der Stadt heute mitgeteilt, dass es im Fall des Studenten, gegen den ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Ruhestörung und der Weigerung, sich auszuweisen, eingeleitet worden war, eine Einstellung des Verfahrens nach §47 Ordnungswidrigkeitengesetz angeordnet hat.
der Beschluss nicht anfechtbar ist, stellt sich die Frage weiterer rechtlicher Schritte