Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) verfügt das Biowaffenübereinkommen (BWÜ) bisher nicht über eine Vertragsorganisation bzw. einen Verifikationsmechanismus, der die Einhaltung des Abkommens überwachen könnte. Damit steht auch keinerlei Expertise bzw. materielle Ausstattung (Labore etc.) unter der Ägide des BWÜ zur Verfügung, durch die im Falle eines Ausbruchs ungeklärter Ursache (d.h., auch eines vermuteten Angriffs mit Biowaffen durch einen Staat oder eine Terrorgruppe) eine Untersuchung eingeleitet werden könnte, so wie dies beim CWÜ durch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) der Fall ist. Der einzige derzeit verfügbare und international anerkannte, weil UN-basierte Untersuchungsmechanismus, der für einen solchen Fall zur Verfügung steht, ist der sog. UN-Generalsekretärsmechanismus (UNSGM).
Dies sollte Schritt für Schritt erfolgen und mit einer Statusaufnahme beginnen.