Die Projektionen der EU-Mitgliedstaaten zeigen ein EU-weites Defizit unter der Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) – den Minderungszielen für alle Sektoren, die nicht im Emissionshandel für große Anlagen unterliegen (ETS-1). Gleichzeitig erscheinen die Projektionen nicht plausibel hinsichtlich der beschlossenen Einführung des ETS 2 für Gebäude, Straßenverkehr und kleine Energie- und Industrieanlagen, welche nicht dem ETS-1 unterliegen. Der ETS 2 wird die Höhe der meisten energiebedingten CO2-Emissionen unter der ESR künftig begrenzen, insgesamt werden gut 60 % der ESR-Emissionen abgedeckt werden. Gegenüber dem Mittelwert der 2016-18 Emissionen, dem Startjahr für den Cap-Verlauf im ETS 2, müssen die abgedeckten Sektoren ihre Emissionen bis zum Jahr 2030 um 38 % reduzieren. Dem gegenüber gehen die WAM-Projektionen der Mitgliedsländer für die ETS 2 Emissionen in Summe von einer Reduktion von nur 24% ggü. 2016-18 aus. Daraus folgt, dass nicht alle Mitgliedsländer die Auswirkung des ETS 2 auf de
In einem weiteren Schritt wird untersucht, welche Auswirkungen eine Differenzierung