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Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl

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Am 18. April 1951 unterzeichneten die Vertreter von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Paris den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
Staatengemeinschaft dar und war zugleich der erste vertragliche Schritt

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