Starke Worte von starken Persönlichkeiten | Kinderschutz Schweiz https://www.kinderschutz.ch/angebote/praeventionskampagne/starke-worte
Gemeinsame Zeit, kleine Ziele, Schritt für Schritt und im besten Fall die Unterstützung
Gemeinsame Zeit, kleine Ziele, Schritt für Schritt und im besten Fall die Unterstützung
Miteinander reden – einander zuhören – eine bessere Kommunikation in der Familie
Präsenz – Konzentration und Selbstdisziplin, um nicht in Gedanken schon einen Schritt
Mit einem Vermächtnis an Kinderschutz Schweiz. Setzten Sie heute ein Zeichen und erwähnen Kinderschutz Schweiz im Testament. Damit Kinder in der Schweiz auch über Ihre Lebzeiten hinaus in Schutz und Würde aufwachsen können.
Sie werden durch folgende Schritte geführt: Erfassen Sie alle Erb:innen Legen Sie
Für eine gesunde und dem kindlichen Potenzial entsprechende Entwicklung brauchen Kinder verlässliche, beständige und liebevolle Beziehungen.
Es gibt keine vorgegebenen Strukturen, die einzelnen Schritte plant es selbst.
Gewalt kann die kindliche Entwicklung massiv beeinträchtigen und schwerwiegende Folgen haben. Eine frühzeitige Erkennung hilft Schutz- und Unterstützungsmassnahmen einzuleiten.
Damit sie Risiken richtig einschätzen und Schritte zum Schutz unterstützen können
Der Bundesrat hat sich am Freitag, 8. Dezember 2023 in einem Bericht zur verstärkten Bekämpfung von sexueller Gewalt an Kindern im Internet bekannt.
begrüsst diese Erkenntnis des Bundesrates sehr und fordert ihn auf, nun die konkreten Schritte
Prävention, Identifizierung und Betreuung minderjähriger Opfer
Empfehlungen und Checklisten können Fachpersonen bei der Identifizierung und den weiteren Schritten
bei Kindern und Jugendlichen im Asylverfahren
Jede Person, die Verdacht schöpft, muss wissen, welche Schritte sie einleiten muss
Jedes Kind hat das Recht, mit Respekt und Würde behandelt zu werden.
bestätigten Fall von Kinderhandel bedeutet ein kindzentrierter Ansatz, dass alle weiteren Schritte
Kann der Fall nicht im beschleunigten Verfahren entschieden werden, erfolgt die Zuteilung in das erweiterte Verfahren und die Zuweisung und Unterbringung im Kanton (Art. 26d und 27 AsylG).
Asylsuchende Person für die Beratung und Rechtsvertretung bei entscheidrelevanten Schritten