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Etappe 4: Erweitertes Verfahren und Unterbringung in den Kantonen (Art. 26d und 27 AsylG). | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/sexualisierte-gewalt/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/opfer-asylbereich/etappen-asylverfahren/etappe-4

Kann der Fall nicht im beschleunigten Verfahren entschieden werden, erfolgt die Zuteilung in das erweiterte Verfahren und die Zuweisung und Unterbringung im Kanton (Art. 26d und 27 AsylG).
Asylsuchende Person für die Beratung und Rechtsvertretung bei entscheidrelevanten Schritten

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Sind Sie von Gewalt in der Familie oder in der Partnerschaft betroffen? | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/kindswohlgefaehrdung/haeusliche-gewalt/handlungsanleitungen-haeusliche-gewalt/was-tun-wenn-von-gewalt-betroffen

Leiden Sie oder Ihre Familie unter gewalttätigem Verhalten Ihres Partners oder Ihrer Partnerin? Ihr Wille, die Situation ändern zu wollen, ist ein Zeichen von Stärke. Sie können viel tun, um die Gewalt zu beenden.
Darüberreden und Sich-Unterstützung-Holen sind wichtige Schritte, um die Gewalt zu

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