Die EU-Taxonomie regelt seit 2022, was für Unternehmen zum nachhaltigem Wirtschaften gehört. Der Kreis der Unternehmen, die die Taxonomieverordnung umsetzen müssen, und die Berichtspflichten, werden immer größer: (1) Bereits ab einer Größe von 250 Mitarbeitenden stehen Firmen aller Rechtsformen vor erheblichen Herausforderungen. (2) Geschäftsmodelle und zahlreiche interne Prozesse müssen überprüft und ggf. geändert werden. (3) Attraktive Finanzierungskonditionen sind nur noch mit dem Nachweis eines Nachhaltigkeitsmanagements zu erhalten. (4) Im Wettbewerb bzw. gegenüber den Stakeholdern muss die Taxonomiekonformität des unternehmerischen Handelns umfassend dokumentiert werden.
Zielgruppe und Zielsetzung Der erste und wichtigste Schritt, um diese Herausforderungen