Einschränkung des Wettbewerbs bei Abgasreinigung: Kommission richtet Beschwerdepunkte an BMW, Daimler und VW – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/einschraenkung-des-wettbewerbs-bei-abgasreinigung-kommission-richtet-beschwerdepunkte-an-bmw-daimler-und-vw/
VorlesenDie Europäische Kommission ist der vorläufigen Ansicht, dass BMW, Daimler und VW (Volkswagen, Audi und Porsche) von 2006 bis 2014 gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben, indem sie sich darauf verständigten, den Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw einzuschränken. „Unternehmen können auf viele Arten zusammenarbeiten, um die Qualität ihrer Produkte zu verbessern“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die EU-Wettbewerbsvorschriften verbieten ihnen jedoch, Absprachen zu treffen, die genau das Gegenteil bewirken sollen, nämlich ihre Produkte nicht zu verbessern und bei der Qualität nicht miteinander in Wettbewerb zu treten.“
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen