Digitale Mitgliederversammlungen sollen ins Bürgerliche Gesetzbuch https://www.dbjr.de/artikel/digitale-mitgliederversammlung-sollen-ins-buergerliche-gesetzbuch
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf zu digitalen Mitgliederversammlungen für Vereine in die Beratung der Ausschüsse verwiesen. Das Bürgerliche Gesetzbuch soll ergänzt werden, damit digitale Gremiensitzungen von Vereinen rechtlich auf Dauer erlaubt sind.
Der Bundesjugendring unterstützt den Schritt zur Entbürokratisierung.