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BMEL – Ökologischer Landbau – Mehr Bio in Restaurants, Kantinen und Mensen – so unterstützt das BMEL gute Außer-Haus-Verpflegung

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-ausser-haus-verpflegung.html

Jeden Tag essen viele Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – Tendenz steigend. Das zeigt, dass die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) ein großes Potential hat, unsere Bürgerinnen und Bürger, Jung und Alt, mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Dazu kann Bio einen wichtigen Beitrag leisten. Wie das BMEL mehr Bio in der AHV unterstützt, zeigen wir hier.
wir den Öko-Landbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt

BMEL – Saatgut + Biopatente – Biopatente: Keine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/saatgut-und-biopatente/biopatente.html?nn=2212

Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
Auslegungsmöglichkeiten der EU-Biopatent-Richtlinie ausgeschöpft werden, ein wichtiger Schritt

BMEL – Saatgut + Biopatente – Biopatente: Keine Patentierung von Tierrassen und Pflanzensorten

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/saatgut-und-biopatente/biopatente.html

Die Patentgesetze in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) sowie der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) um. Grundsätzlich sind Erfindungen, die sich auf biologisches Material oder genetische Ressourcen beziehen, patentierbar. Allerdings sind Patente auf Pflanzensorten und Tierrassen sowie auf „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren ausgeschlossen.
Auslegungsmöglichkeiten der EU-Biopatent-Richtlinie ausgeschöpft werden, ein wichtiger Schritt

BMEL – Pflichtangaben – EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
enthalten sind, Lebensmittel, bei denen das Einfrieren ein technologisch notwendiger Schritt