Die in der heutigen Ratssitzung bestätigte Verordnung schafft EU-weit einheitliche, verbindliche Regelungen für entwaldungsfreie Lieferketten. Dazu regelt die Verordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, dass die Rohstoffe Soja, Ölpalme, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.
Über all diese Schritte informiert das BMEL im eigens