BLM – Aufsicht in der Praxis https://www.blm.de/de/wir-regulieren/jugend_und_nutzerschutz/aufsicht_in_der_praxis.cfm
– Die BLM ist für die von ihr genehmigten Rundfunkangebote (Fernsehen und Hörfunk) sowie die in Bayern ansässigen Anbieter von Telemedien (u.a.
rechtstaatlichen Vorgaben genügen, gerichtsfest sein und mehrere Schritte