Glossar | Deutsche Bundesbank https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/startseite/glossar/723820/glossar?firstLetter=S&contentId=652574
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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ist
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Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz ist
Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
sich Anforderungen an Sanierungspläne aus dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG
Mögliche Abwicklungsmaßnahmen der Behörden und die Voraussetzungen, die für deren Einsatz erfüllt sein müssen.
Unbarer Zahlungsverkehr Themen Abwicklung Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG
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Abwicklung von Kreditinstituten wurde mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG
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