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Sanierung und Abwicklung | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/sanierung-und-abwicklung/sanierung-und-abwicklung-803328

Der Zyklus der Aufsicht beginnt mit der Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften und endet gegebenenfalls mit einem aufsichtlichen Krisenmanagement und der Abwicklung des Instituts.
Deutschland erfolgte die Umsetzung der BRRD durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG

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Gesetze | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/gesetze-802358

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KredReorgG), Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG

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