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(KredReorgG), Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/kreditinstitute-reorganisationsgesetz-kredreorgg-sanierungs-und-abwicklungsgesetz-sag--639572

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
(KredReorgG), Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG

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