Selbstverwaltung in der AOK | AOK https://www.aok.de/pk/struktur-verwaltung/selbstverwaltung/
AOK-Versicherte können als Mitglieder des Verwaltungsrates der sozialen Selbstverwaltung in der AOK über Belange der Sozialversicherung mitbestimmen.
Staatliche Kommissare haben das Sagen. 1949 Arbeitgeber und Gewerkschaften arbeiten