Gesetzesänderungen im Vereinsrecht – VCP-Blog https://www.vcp.de/pfadfinden/gegen-das-virus/gesetzesaenderungen-im-vereinsrecht
Mit Artikel 2 § 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 vorübergehende Erleichterungen bei den formalen Anforderungen des Vereinsrechts beschlossen, um die Handlungsfähigkeit in der aktuellen Situation sicherzustellen. 1. Vorstandswahlen Ein Vorstandsmitglied eines Vereins bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner […]
Und der Antrag muss die erforderliche Mehrheit, die die Satzung oder das BGB vorschreiben