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Neue Veranstaltungsreihe im Jugendcafé Bricks startet am 3. Juli – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/27370/29108.html

„Hauptsache von Dir“ ist der Titel einer neuen Veranstaltungsreihe im Jugendcafé Bricks. Unter freiem Himmel können bis zu zwölf Personen ihre selbst geschriebenen Texte vortragen. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Gedicht, eine Kurzgeschichte, einen Song oder ein Theaterstück handeln. Zum ersten Termin sind alle Interessierten herzlich eingeladen
Wer auf der Bühne stehen oder einfach nur zuhören möchte, muss sich unter www.bricks-tuebingen.de

Wahlergebnis auf dem Smartphone: www.tuebingen.de/wahlapp – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/10115/12158.html

Wer am Sonntag, 19. Oktober 2014 unterwegs ist und ein Smartphone dabei hat, kann die Tübinger OB-Wahl direkt auf dem Handy verfolgen. Die Seite, die für mobile Endgeräte optimiert ist, hat folgende Adresse: www.tuebingen.de/wahlapp . Erste Ergebnisse erwartet die Stadtverwaltung gegen 18.20 Uhr, das vorläufige Endergebnis dürfte gegen 19 Uhr feststehen.
Und wer nicht sicher ist, in welchem Wahllokal er seine Stimme abgeben muss, kann

Patenschaften für Grünflächen: (M)ein Stück Tübingen – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/31086/3607.html

Haben Sie Lust am Gärtnern, aber keinen Garten? Besitzen Sie vielleicht einen grünen Daumen, finden aber bislang keine Gelegenheit, diesen einzusetzen? Möchten Sie sich hin und wieder an der frischen Luft bewegen? Und gibt es ganz in Ihrer Nähe ein Stück Tübingen, das Sie gerne verschönern möchten?
Ebenso muss vor dem Start ein Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern stattfinden

Online-Formular zur Registrierung von Ferienwohnungen ist verfügbar – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/35337/36616.html

In Tübingen ist die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Fremdenbeherbergung – also zum Beispiel die Vermietung als Ferienwohnung – seit Mitte März nur noch mit Einschränkungen erlaubt: Wer keine Baugenehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung hat, darf nicht mehr als 50 Prozent der selbstbewohnten Wohnfläche oder seine Wohnung für mehr als zehn Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung nutzen.
Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000