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Häufige Fragen zum Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/41459/41574.html

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG; § 71, Absatz 8) gilt für bestehende Gebäude in Tübingen bis zum 30. Juni 2028, dass auch neue Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die noch nicht mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch denken Sie daran, dass fossile Energien den Klimawandel befeuern und deshalb diese Energieträger der (steigenden) CO2-Steuer unterliegen.
Muss ich meine Heizung austauschen?