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Förderbedingungen beim Einbruchschutz haben sich geändert

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Maßnahmen zum Einbruchschutz. Seit dem 01.04.2019 gelten im Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz“ (455-E) neue Förderbedingungen.
Folgendes hat sich geändert: Die Arbeiten zum Einbruchschutz müssen durch ein Fachunternehmen

Wertsachen zu Hause richtig aufbewahren

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Aktuell nutzen Trickdiebe die Situation rund um die Corona-Pandemie aus, um sich unter verschiedenen Vorwänden Zutritt zu Häusern oder Wohnungen zu verschaffen. Diebe haben es dabei besonders auf offen herumliegende Wertsachen abgesehen. Die Polizei gibt Tipps, wie Sie sich vor Diebstahl von hochwertigen Wertgegenständen aus ihrem Haus oder ihrer Wohnung schützen können.
Wertbehältnisse mit einem Eigengewicht bis zu 1.000 kg müssen nach Herstellerangaben