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Umweltrecht ohne Umsetzer? – Hintergrundbericht zu Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen | oeko.de

https://www.oeko.de/publikation/umweltrecht-ohne-umsetzer-hintergrundbericht-zu-baden-wuerttemberg-hessen-und-niedersachsen/

Im ersten Fall muss sie zur Erreichung festgelegter Maßstäbe jeden Einzelfall fachlich – Im zweiten Fall muss sie kontrollieren, dass die vorgesehenen Zielsetzungen und Eigenüberwachungsmechanismen – Außerdem muss die stetige Weiterentwicklung des europäischen Rechts berücksichtigt
Im ersten Fall muss sie zur Erreichung festgelegter Maßstäbe jeden Einzelfall fachlich