Fundsache – Fund und Verlust / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?object=tx%2C3330.2&ModID=10&FID=2751.1131.1&ort=2751.1
Die Portogebühren für den Versand muss der Eigentümer tragen.
Die Portogebühren für den Versand muss der Eigentümer tragen.
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Voraussetzungen der Antragsteller/Veranstalter der festzusetzenden Veranstaltung muss
Voraussetzungen der Antragsteller/Veranstalter der festzusetzenden Veranstaltung muss
Haben die Eltern gemeinsames Sorgerecht, muss der Zuziehende, sofern er aus der gemeinsamen
Besondere Voraussetzungen Der Antragsteller muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche
Besondere Voraussetzungen Der Antragsteller muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche
Besondere Voraussetzungen Der Antragsteller muss die für den Gewerbebetrieb erforderliche
Die Portogebühren für den Versand muss der Eigentümer tragen.
Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss