Verleihung des EhrenbÃŒrgerrechts / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?object=tx%2C3330.2&ModID=10&FID=2751.1441.1&ort=2751.1&sfwort=1
Allgemeine Informationen: Die zu ehrende Persönlichkeit muss nicht Bürger der Stadt
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Nachweis des rechtlichen Interesses Voraussetzungen Die antragstellende Person muss
Notwendige Unterlagen Der Handwerksgeselle muss sein Handwerkerbuch vorlegen.
wird für höchstens 1 Jahr ausgestellt Besondere Voraussetzungen Antragsteller muss
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Notwendige Unterlagen Der Handwerksgeselle muss sein Handwerkerbuch vorlegen.
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