Urteil zum Abschuss des Westerwaldwolfs – NABU https://www.nabu.de/news/2013/01/17552.html
Ein Jäger aus dem Raum Köln hatte am 20. April 2012 in seinem Jagdrevier bei Hachenburg einen Wolf erschossen – ein klarer Straftatbestand.
Abschuss eines Wolfes kein Kavaliersdelikt ist und als Straftatbestand geahndet werden muss